Förderung von Weiterbildung
Fördermöglichkeiten durch die Abt. 20 – Deutsche und ladinische Berufsbildung
Für Privatpersonen
Die Landesabteilung für deutsche und ladinische Berufsbildung vergibt Beiträge an Einzelpersonen für den Besuch von beruflichen Weiterbildungskursen (bzw. für ein aus mehreren Seminaren bestehendes, individuelles berufliches Weiterbildungsprojekt). Die Beiträge werden so lange gewährt, bis die Geldmittel erschöpft sind. Ansuchen können Personen, die bei privaten Arbeitgebern beschäftigt sind, Personen in Mobilität oder Lohnausgleichskasse sowie Personen, welche nachweislich seit mind. 3 Monaten arbeitslos sind und in Vergangenheit bei einem privaten Arbeitgeber beschäftigt waren.
Für Klein- und Kleinstbetriebe
Außerdem können Südtiroler Klein- und Kleinstunternehmen (bis höchstens 15 Angestellte) für die berufliche Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter/innen unbürokratisch um eine Förderung in Form von betrieblichen Bildungsgutscheinen ansuchen. Zielgruppe der Bildungsmaßnahmen sind dabei deren Beschäftigte, unabhängig von ihrer Qualifikation und der Art des Arbeitsverhältnisses.
In beiden Fällen muss die Genehmigung des Ansuchens vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. Die Bearbeitung der Gesuche erfolgt monatlich. Beachten Sie bitte, dass nur jene Gesuche, die innerhalb des 10. des jeweiligen Monats vorgelegt werden, noch im selben Monat bewertet und genehmigt werden können.
Bitte wenden Sie sich für detaillierte Informationen direkt an die Abteilung 20.
Frau Inge Clementi, Tel. 0471 416 914, Email inge.clementi@provinz.bz.it
Frau Verena Hilpold, Tel. 0471 416 927, Email verena.hilpold@provinz.bz.it
Fördermöglichkeit durch die Abt. 35 – Handwerk, Industrie und Handel
Im Falle dass die Kosten vom Unternehmen getragen werden, kann dieses um Förderung ansuchen. Bei Erfüllung der Kriterien können auch Freiberufler und Selbständige in den ersten 5 Jahren ab Erteilung der MwSt.-Nummer bzw. Eintragung ins Berufsverzeichnis ansuchen. Wichtig: Ein eventuelles Ansuchen muss unbedingt vor (!) der Rechnungslegung des Lehrgangs eingereicht werden!
Bitte wenden Sie sich für detaillierte Informationen direkt an die Ansprechpartner/innen der jeweiligen Ämter der Abteilung 35.
Amt für Innovation, Landhaus 5, Raiffeisenstr. 5, 39100 Bozen
Frau Concetta-Maria Pavan, Tel. 0471 413 735, concetta-maria.pavan@provinz.bz.it
Amt für Handwerk, Landhaus 5, Raiffeisenstr. 5, 39100 Bozen
Frau Evelyn Bellante, Tel. 0471 413 648, evelyn.bellante@provinz.bz.it
Amt für Handel und Dienstleistungen, Landhaus 5, Raiffeisenstr. 5, 39100 Bozen
Frau Elena Larcher Mori, Tel. 0471 413 767, elena.larcher@provinz.bz.it