L’ origine
Erste Ansätze
Der Gedanke, der dem Orden der Augustiner Chorherren zugrunde liegt, ist das Zusammenleben von Priestern in einer monastisch geprägten Gemeinschaft (Vita communis). So soll erreicht werden, dass die Seelsorge an den Menschen von einer spirituell und ökonomisch sicheren Basis ausgeht. Erste Ansätze finden sich hierzu schon bei Eusebius von Vercelli (283–371), Zeno von Verona († 371) und Augustinus (354–430). Zunächst gab es ein solches gemeinsames Leben von Geistlichen an den Bischofskirchen. Da diese Kleriker, die vom Bischof versorgt werden mussten, in eine Liste („Kanon“) eingetragen waren, erhielten sie den Namen Kanoniker.
Später ging man dazu über, Kanonikerstifte auch unabhängig von Bischofskirchen zu gründen. Um 750 verfasste der hl. Chrodegang von Metz eine Regel für die Kanoniker seines Domkapitels, die auch über Metz hinaus Verbreitung fand. Im Gegensatz zur Augustinusregel erlaubte sie den Kanonikern Privatbesitz. Die Synode von Aachen erließ 816 eine neue Regel für die Kanoniker (ordo canonicorum), die den Klerikern aber auch weiterhin Privateigentum gestattete. Dies förderte die Bestrebungen der Kanoniker, das gemeinsame Leben aufzugeben. Die gleiche Synode bestimmte auch die Benediktsregel als verpflichtend für alle Mönchsklöster (ordo monasticus). Damit gab es im ganzen Fränkischen Reich nur noch zwei Regeln für das geistliche Leben in Gemeinschaft.
Gregorianische Reform
Während der gregorianischen Reform des 11. Jahrhunderts wurde versucht, den Chorherrengemeinschaften wieder eine mehr monastische Prägung (geordnetes Gemeinschaftsleben und persönliche Besitzlosigkeit) zu verleihen. Zu diesem Zweck wurde bei der Lateransynode von 1059 unter strikter Ablehnung der Aachener Regel die Augustinusregel vorgeschrieben. Eine herausragende Rolle spielte hierbei der Kardinal Hildebrand von Soana, der spätere Papst Gregor VII. (1073–1085). Die Reform setzte sich nur nach und nach und auch nicht bei allen Kanonikerstiften durch. Daher kommt es zur Unterscheidung zwischen regulierten Chorherren (Canonici Regulares mit der Augustinusregel – gemeinsames Leben und persönliche Besitzlosigkeit) und Säkularkanonikern (Canonici Irregulares nach der Aachener Regel – Leben in getrennten Haushaltungen mit persönlichem Eigentum). Neben der Reform bestehender Klöster kam es besonders im deutschsprachigen Raum zu einer Welle von Klostergründungen, sodass die Zeit von der Mitte des 11. bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts als das Jahrhundert der Chorherren bezeichnet werden kann.
Devotio moderna
Die religiöse Erneuerungsbewegung der Devotio moderna (zeitgemäße Frömmigkeit) ging von Gerhardt Groote († 1384) und den von ihm gegründeten Brüdern vom Gemeinsamen Leben (Fraterherren) aus. Sie beeinflusste erheblich die Spiritualität des 14. und 15. Jahrhunderts. An die Stelle des mönchisch-klösterlichen Frömmigkeitsideals trat nun ein praktisches Weltchristentum der tätigen und helfenden Liebe (Krankenpflege, Armenfürsorge, Schulen), das auch für Laien offen war. Inniges Gebet und Meditation spielten aber dennoch eine wesentliche Rolle. Dies wird besonders in der “Nachfolge Christi” des Thomas von Kempen deutlich. Die Devotio moderna fand in fast allen Ländern Westeuropas Eingang, auch in Spanien und Italien, wurde jedoch besonders in den Niederlanden und Westdeutschland von den Augustiner Chorherren der Windesheimer Kongregation getragen.