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Neustift
Neustift
Veranstaltungsort: Bildungshaus Kloster Neustift, Stiftstraße 1
Gesetzliche Grundlagen: GvD 81/2008 Art. 45 und Dekret des Landeshauptmanns Nr. 25 vom 13.06.2005
> Aktivierung des Notfallsystems > Erkennen der Umstände und Meldung eines Notfalls > Rolle und Aufgaben der Erste-Hilfe-Beauftragten > Erkennen eines medizinischen Notfalls, Aufrechterhaltung der Lebensfunktionen, Lagerung des Unfallopfers, Selbstschutz > Erste Hilfe-Einsätze, richtige Anwendung der Techniken > Verletzungen und Krankheiten im Arbeitsbereich > Praktische Anwendungen und Übungen zu den behandelten Themen;