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Neustift
Neustift
Veranstaltungsort: Bildungshaus Kloster Neustift, Stiftstraße 1
Gesetzliche Grundlagen: Gemäß Ministerialdekret Nr. 388 vom 15. Juli 2003 > Erste Hilfe Kurs nach dem Dekret des Landeshauptmanns vom 13. Juni 2005 Nr. 25 > Aktivierung des Notfallsystems > Erkennen der Umstände und Meldung eines Notfalls > Rolle und Aufgaben der Erste-Hilfe-Beauftragten > Erkennen eines medizinischen Notfalls, Aufrechterhaltung der Lebensfunktionen > Lagerung des Unfallopfers > Selbstschutz > Erste Hilfe-Einsätze > richtige Anwendung der Techniken > Verletzungen und Krankheiten im Arbeitsbereich > Praktische Anwendungen und Übungen zu den behandelten Themen;
Voraussetzung für die o.g. Auffrischung ist der Besuch eines gültigen Grundkurses (dafür verantwortlich ist der bzw. die Arbeitgeber:in des Teilnehmenden).